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   BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 10.95   

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https://dejure.org/1995,4590
BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 10.95 (https://dejure.org/1995,4590)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1995 - 1 B 10.95 (https://dejure.org/1995,4590)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 1 B 10.95 (https://dejure.org/1995,4590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bäcker - Brotindustrie - Nachtbackverbot - Verfassungsmäßigkeit - Behördliches Ermessen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 391
  • DÖV 1995, 647
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 10.95
    Ein bestehender Ermessensspielraum kann im Einzelfall derart geschrumpft sein, daß nur eine Entscheidung Rechtens ist (vgl. z.B. BVerwGE 69, 90 [94]).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 10.95
    Eine solche Ermessensreduzierung hat der beschließende Senat für die Verpflichtung zum ordnungsbehördlichen Einschreiten angenommen, wenn die durch das einschlägige materielle Recht gezogenen gesetzlichen Grenzen des Ermessens verletzt würden, wenn nicht eingegriffen wird (BVerwGE 79, 118 [129]).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 10.95
    Das verfassungsgemäße (BVerfGE 87, 363 ) Nachtbackverbot dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Backgewerbe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2016 - 4 A 1150/15

    Verwendung von Messwerten nicht geeichter Wärmezähler und Kaltwasserzähler für

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.2.1995 - 1 B 10.95 -, GewArch 1995, 250 = juris, Rn. 5.
  • OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12

    Abschleppkosten; Parken im absoluten Halteverbot - Abschleppkosten;

    Der Senat hat eine Vollstreckung nach § 11 Abs. 2 BremVwVG zudem in der Vergangenheit für zulässig gehalten in den so genannten Halterfällen, in denen der für die Kosten der Ersatzvornahme in Anspruch genommene Fahrzeughalter vortrug, nicht er, sondern ein von ihm personenverschiedener Fahrer, dessen Identität nicht festzustellen war, habe das Kraftfahrzeug falsch geparkt (Urt. d. Senats vom 17.12.1985 - 1 BA 71/85, DAR 1986, 159 = VRS Bd. 70, 392; Beschl. d. Senats vom 28.03.1995 - 1 B 10/95, n.v.).

    Einer zusätzlichen konkreten Gefährdung oder Behinderung der übrigen Verkehrsteilnehmer durch das verbotswidrig abgestellte Fahrzeug bedarf es auf dieser Ebene nicht (Beschl. d. Senats vom 28.03.1995 - 1 B 10/95, n.v.; vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sogleich).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 12 A 10020/96

    Tierschutzrechtliche Verfügung; Angelzirkus

    Eine solche Ermessensreduzierung nimmt das Bundesverwaltungsgericht für die Verpflichtung zum ordnungsbehördlichen Einschreiten immer dann an, wenn die durch das einschlägige materielle Recht gezogenen gesetzlichen Grenzen des Ermessens verletzt würden, wenn nicht eingegriffen wird (vgl. BVerwGE 79, 118, 119; GewArch 1995, 250, 251).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2016 - 4 A 1149/15

    Verwendung von Messwerten nicht geeichter Wärmezähler und Kaltwasserzähler für

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.2.1995 - 1 B 10.95 -, GewArch 1995, 250 = juris, Rn. 5.
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